Die ehemalige T4-Busgarage
Die T4-Gasmordanstalten hatten auf ihrem Gelände Busse in Garagen stationiert. Diese früheren Postbusse waren grau lackiert. Ihre Fenster waren mit Farbe überstrichen, damit weder hinein- noch hinausgesehen werden konnte. Mit den Bussen wurden die Opfer aus den Zwischenanstalten abgeholt.
Im Hof der Tötungsanstalt Hadamar stand eine Garage, die Platz für drei Busse bot. Bei einem Patiententransport fuhren die Busse in die Garage. Erst nachdem die Tore verschlossen worden waren, durften die Patienten aussteigen. Damit sollte ihnen jede Fluchtmöglichkeit genommen werden. Auch sollte niemand ihre Ankunft beobachten können.
Anschließend wurden die Opfer durch einen Schleusengang (links an der Garage) in das Anstaltsgebäude gebracht und nach wenigen Stunden mit Gas ermordet.
Die ehemalige Busgarage in Hadamar ist als einzige T4-Garage heute noch erhalten. Als denkmalgeschütztes Gebäude wurde sie restauriert und steht heute um einige Meter vom Originalstandort versetzt.
Euthanasiepropaganda schon im Schulbuch
„Aufg. 94
In einen Lande des Deutschen Reiches sind in staatlichen Anstalten 4400 Geisteskranke, in der offenen Fürsorge 4500, in Kreispflegeanstalten 1600 untergebracht, in Heimen für Epileptiker usw. befinden sich 2000, in Fürsorgeerziehungsheimen 1500 Personen. – Der Staat allein wendet für die genannten Anstalten jährlich mindestens 10 Mill. RM auf. (a) Was kostet also ein Kranker den Staat durchschnittlich im Jahre?)
In den staatlichen Anstalten verblieben: I. 868 Kranke mehr als 10 Jahre, II. 260 Kranke mehr als 20, III. 112 Kranke mehr als 25 Jahre. (b) „Was kostet ein Kranker der I. (II., III.) Gruppe den Staat während der ganzen Zeit seiner Unterbringung nach dem aus a) ermittelten Mindest-Durchschnittssatz? (Vgl. Auf. 96.))
Aufg. 95. Der Bau einer Irrenanstalt erforderte 7 Mill. RM. Wieviel Siedlungshäuser zu je 15000 RM hätte man dafür erbauen können?
Aufg. 96. Nach verschiedenen Berechnungen kostet ein Geisteskranker den Staat jährlich rd. 1500 RM, ein Hilfsschüler 300 RM, ein Volksschüler 100 RM, ein Schüler auf mittleren oder höheren Schulen etwa 250 RM. – Stelle die Beträge durch Streifen (Geldrollen) bildlich dar.“
(aus: Mathematik im Dienste der nationalpolitischen Erziehung, Frankfurt a. M. 1935, S. 42)